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Artikel 11 - Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (3. EnergieStVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 11 Änderung der Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 LuftVStDV § 4, § 6a (neu)

Die Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung vom 22. August 2012 (BGBl. I S. 1812) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angaben zu Abschnitt 5 werden wie folgt gefasst:

„Abschnitt 5

Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung

§ 6a Kleinbetragsregelung".

b)
Nach der Angabe zu § 6a werden folgende Angaben eingefügt:

„Abschnitt 6 Inkrafttreten

§ 7 Inkrafttreten".

2.
In § 4 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „unter den Voraussetzungen des § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes" gestrichen und nach dem Wort „Dritte" werden die Wörter „als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 28 Datenschutz-Grundverordnung" eingefügt.

3.
Nach Abschnitt 4 wird folgender Abschnitt 5 eingefügt:

„Abschnitt 5

Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung

§ 6a Kleinbetragsregelung

(1) Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 25 Euro beträgt.

(2) Soweit die Festsetzung durch automatisierte Verfahren unterstützt wird, gilt Absatz 1 erst, wenn die entsprechende Regelung programmtechnisch umgesetzt worden ist."

4.
Der bisherige Abschnitt 5 wird Abschnitt 6.

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Zitierungen von Artikel 11 Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 3. EnergieStVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnergieStVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... Luftverkehrssteuer-Durchführungsverordnung vom 22. August 2012 (BGBl. I S. 1812), die durch Artikel 11 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Zur Authentifizierung des ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 154a 2. DSAnpUG-EU Änderung des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
... Luftverkehrssteuer-Durchführungsverordnung vom 22. August 2012 (BGBl. I S. 1812), die durch Artikel 11 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Zur Authentifizierung des ...