Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.01.2018 BGBl. I S. 134 (Nr. 4); Geltung ab 24.01.2018
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Eingangsformel



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund

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des § 68 Absatz 8 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) in Verbindung mit § 1 Nummer 3a der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 348) geändert worden ist,

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des § 29 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes, von denen Satz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) und Satz 2 durch Artikel 2 Nummer 34 Buchstabe b des Gesetzes vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1862) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung vom 8. April 2016 (BGBl. I S. 622) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach Anhörung der Deutschen Bundesbank:



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