IV. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 14.03.2018 BGBl. I S. 374 (Nr. 10)
Geltung ab 17.03.2018; FNA: 1103-4-26 Bundesregierung
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IV.



Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen.



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