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Synopse aller Änderungen der GVV am 01.12.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Dezember 2023 durch Artikel 2 der 2. EEMDVuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der GVV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

GVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2023 geltenden Fassung
GVV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1


(nur Fundstellen- und Änderungsnachweis)