Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2018 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Sommergetreide im Rahmen der Saatgutanerkennung 2018 (SomSaatGAV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 03.04.2018 BAnz AT 10.04.2018 V1
Geltung ab 11.04.2018 bis 30.06.2018; FNA: 7822-6-51 Sortenschutz, Saatgut

§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Juli 2018 SomSaatGAV 2018

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2018 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2018.



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