Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BwAttraktStGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 532 (Nr. 15); Geltung ab 01.05.2018
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Mai 2018 BwAttraktStG Artikel 13, BBesG

Nach Artikel 13 Absatz 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 des Gesetzes am 1. Mai 2018 in Kraft tritt.

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Bundesministerium derFinanzen

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