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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BtMRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2018 BtMVV § 5b, § 5c, § 12

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Mai 2017 (BGBl. I S. 1275) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „Verschreibung" durch die Wörter „Anwendung eines Substitutionsmittels" ersetzt.

2.
In § 5c Absatz 4 Nummer 3 wird die Angabe „§ 5c" durch die Angabe „§ 5d" ersetzt.

3.
In § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c wird das Komma und werden die Wörter „ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz," gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BtMRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1096
Artikel 2 32. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juli 2018 (BGBl. I S. 1078 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 7 Satz 1 wird wie ...