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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.07.2018 BGBl. I S. 1179 (Nr. 26); Geltung ab 18.07.2018
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Artikel 1 Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juli 2018 PWMAusbV § 25 (neu), § 25

Die Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 414) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Abschnitt 4 durch folgende Angabe ersetzt:

„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung

§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 5 Schlussvorschriften

§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten".

2.
Nach § 24 wird folgender Abschnitt 4 eingefügt:

„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung

§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach dieser Verordnung zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren."

3.
Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5.

4.
Der bisherige § 25 wird § 26.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PWMAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PWMAusbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
Bekanntmachung PWMAusbVNB
... vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 414), 2. den am 18. Juli 2018 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text siehe ...