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Zitierungen von § 33 GDBNDVerfSchVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDBNDVerfSchVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Artikel 2 BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022 für die Diplomarbeit eine längere als die in § 33 Absatz 3 Satz 1 der in Absatz 1 genannten Verordnung vorgesehene Bearbeitungszeit gilt. (7) Das ... Ausbildungsabschnitts geschrieben wird. (7) Das Prüfungsamt kann - abweichend von § 33 Absatz 1 der in Absatz 1 genannten Verordnung - festlegen, dass 1. die Aufgaben der ... (8) Das Prüfungsamt kann festlegen, dass die schriftlichen Arbeiten - abweichend von § 33 Absatz 3 Satz 2 der in Absatz 1 genannten Verordnung - nicht an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben ...