(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2018 in Kraft.
(2) In
Artikel 1 Nummer 5 tritt die Position „Doxylamin - zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr -" am 1. Januar 2019 in Kraft.