Änderung Anhang III BinSchUO vom 18.01.2022

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Anhang III BinSchUO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.01.2022 geltenden Fassung
Anhang III BinSchUO n.F. (neue Fassung)
in der am 18.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2

(Textabschnitt unverändert)

Anhang III (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3) Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2


(BGBl. 2018 I S. 1459 - 1471)






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