Zitierungen von § 3 PflAFinV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PflAFinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAFinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 PflAFinV (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung (vom 01.01.2026)
 
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Zitat in folgenden Normen

Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
V. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 113; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 98
§ 3 KHTFV Regelungen zu den einzelnen Fördertatbeständen nach § 12b Absatz 1 Satz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (vom 15.04.2026)
... und § 27 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung und Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259
Artikel 5 PflFAssGEG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... Die Angabe zu Anlage 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 , § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne ... und nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Pflegefachassistenzgesetzes." 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird nach der Angabe ... wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 , § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne ...

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... Pflegeberufegesetzes, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist." 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „nach § ... erstmals zum 2. Mai 2024." 15. Die Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 , § 4 Absatz 1) wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird nach ...


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