interne Verweise§ 24 PflAFinV Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt ... (Berichtsjahr) durchgeführt, erstmals für das Jahr 2020. (2) Die Angaben nach § 22 werden jeweils nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben. (3) Die ... nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben. (3) Die Angaben nach § 22 und § 23 sind bis zum 15. Februar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
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