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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019 (EuWahlt2019Bek k.a.Abk.)

B. v. 08.10.2018 BGBl. I S. 1646 (Nr. 34)
Geltung ab 11.10.2018; FNA: 111-5/9 Wahlrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der neunten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

 
26. Mai 2019

statt.

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