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Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019 (EuWahlt2019Bek k.a.Abk.)

B. v. 08.10.2018 BGBl. I S. 1646 (Nr. 34)
Geltung ab 11.10.2018; FNA: 111-5/9 Wahlrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der neunten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

 
26. Mai 2019

statt.


Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

Der Bundesminister des Auswärtigen

Heiko Maas

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