Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben

Vierte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (4. ErdölFV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2018 BAnz AT 25.10.2018 V1
Geltung ab 26.10.2018 bis 26.04.2019; FNA: 754-24-1 Energieversorgung
Eingangsformel
§ 1 Freigabe von Vorräten
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), das zuletzt durch Artikel 127 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Freigabe von Vorräten



Der Erdölbevorratungsverband kann vorübergehend folgende geringere Mengen an Erdölerzeugnissen, als nach dem Erdölbevorratungsgesetz vorgeschrieben ist, halten:

a)
Ottokraftstoff im Umfang von 84.000 Tonnen Rohöläquivalent,

b)
Dieselkraftstoff im Umfang von 180.000 Tonnen Rohöläquivalent,

c)
Flugturbinenkraftstoff im Umfang von 67.000 Tonnen Rohöläquivalent.

Diese Rechtsverordnung wird nach § 12 Absatz 1 Satz 4 des Erdölbevorratungsgesetzes wie folgt beschränkt:

Hinsichtlich Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff auf Vorratslager im Regierungsbezirk Köln (Land Nordrhein-Westfalen), in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und im Regierungsbezirk Unterfranken (Freistaat Bayern).

Hinsichtlich Flugturbinenkraftstoff auf Vorratslager in Flörsheim am Main (Main-Taunus-Kreis), Frankfurt am Main-Flughafen, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg (Kreis Groß-Gerau), Hünxe (Kreis Wesel), Köln-Godorf, Wesseling (Rhein-Erft-Kreis), Raunheim (Kreis Groß-Gerau), Speyer und Rheinau-Honau (Ortenaukreis).

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 26. April 2019 4. ErdölFV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Oktober 2018.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Dr. Nussbaum



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed