Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes (ZensVorbG2021uaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 BBesG Anlage I, BBesO A/B Besoldungsgruppe B 10

In Anlage I, Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 10" des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird nach der Angabe

 
„Ministerialdirektor

-
als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung -

-
als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung -"

die Angabe

„-
als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien -"

eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZensVorbG2021uaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensVorbG2021uaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
Artikel 4 BeamtStGuaÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2018 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7b Absatz 1 Satz ...


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