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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (UrhGÄndG 2018 k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2019 in Kraft. In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 45c Absatz 5 am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Dezember 2018.