Artikel 9 - Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchNRV k.a.Abk.)

V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 9 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2018 MPBetreibV Anlage 2

In Anlage 2 Abschnitt 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist, werden in Nummer 1.6 die Wörter „§ 34 Absatz 3 der Röntgenverordnung" durch die Wörter „§ 90 der Strahlenschutzverordnung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 StrlSchNRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchNRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StrlSchNRV 1) (vom 30.12.2021)
... für Verkehr und digitale Infrastruktur: --- 1) Die Artikel 1 bis 3, 5 bis 14 und 16 bis 20 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV)
V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833
Artikel 6 MPEUAnpV Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


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