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Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 am 21.11.2019

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 21. November 2019 durch § 7 des ERP-WPG 2020 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2019.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.11.2019 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 21.11.2019 geltenden Fassung
durch § 7 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1547
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Befristung


(Text alte Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft. *)


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*) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 wurde am 20. November 2019 verkündet.



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