Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (3. StVOuaAusnVÄndV2 k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2018 BGBl. I S. 2245 (Nr. 42); Geltung ab 07.12.2018
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

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Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Dezember 2018 2. StVOuaAusnV § 1

§ 1 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
von Feldgeschworenen im Rahmen ihrer Tätigkeit oder".

c)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach den Nummern 1 bis 4".

d)
Folgender Satzteil wird angefügt:

„verwendet werden."

2.
Absatz 1a Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht erforderlich."

3.
In Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 sowie Nummer 5 in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2018.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer



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