Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (5. BADVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2018 BGBl. I S. 2442 (Nr. 46); Geltung ab 20.12.2018

Eingangsformel



Auf Grund des § 19c Absatz 2 sowie des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a des Luftverkehrsgesetzes, von denen § 32 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 567 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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