Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Abschnitt 7 - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Artikel 1 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483, 2019 BGBl. I S. 411 (Nr. 46)
Geltung ab 20.12.2018; FNA: 7100-1-16 Gewerbeordnung
| |

Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 26 Ordnungswidrigkeiten



(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1b der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 7 Absatz 2 Satz 3 oder § 22 Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis, eine Unterlage, eine Aufzeichnung oder einen Beleg nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,

2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt,

3.
entgegen § 9 Absatz 1 Satz 2 oder § 15 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,

4.
entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 eine Zahlung annimmt,

5.
entgegen § 20 Absatz 6 eine Sicherheit oder eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufrechterhält,

6.
entgegen § 21 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt oder

7.
entgegen § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig fertigt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 2 Nummer 8 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Reisegewerbes begeht.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 146 Absatz 2 Nummer 11 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Messe-, Ausstellungs- oder Marktgewerbes begeht.


§ 27 Übergangsregelung



Ein vor dem 1. Januar 2009 erworbener Abschluss als Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 2 gleich.


Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

1. Kundenberatung

1.1
Serviceerwartungen des Kunden

1.2
Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte

1.3
Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze

1.3.1
Kundensituation und Kundenbedarf

1.3.2
Kundengerechte Lösungen

1.3.3
Gesprächsführung und Systematik

1.4
Kundenbetreuung

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Vertragsrecht

2.1.1
Geschäftsfähigkeit

2.1.2
Zustandekommen von allgemeinen Verträgen

2.1.3
Grundlagen des Versicherungsvertrags

2.1.4
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags

2.2
Besondere Rechtsvorschriften für den Versicherungsvertrag

2.2.1 Versicherungsschein

2.2.2
Beitragszahlung

2.2.3
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

2.2.4 Vorvertragliche Anzeigepflicht

2.2.5
Gefahrerhöhung

2.2.6
Pflichten im Schadenfall

2.2.7
Eigentumswechsel in der Schadenversicherung

2.3 Vermittler- und Beraterrecht

2.3.1
Allgemeine Rechtsstellung

2.3.2
Grundlagen für die Tätigkeit

2.3.3
Besondere Rechtsstellung

2.3.4
Umgang mit Interessenkonflikten

2.3.5
Berufsvereinigungen/Berufsverbände

2.3.6
Arbeitnehmervertretungen

2.4
Wettbewerbsrecht

2.4.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

2.4.2
Unzulässige Werbung

2.5 Verbraucherschutz

2.5.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

2.5.2
Schlichtungsstellen und Behandlung von Beschwerden

2.5.3
Datenschutz

2.6 Versicherungsaufsicht: Zuständigkeiten

2.7
Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2.8 Geldwäschegesetz

3. Vorsorge

3.1
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

3.1.1
Einführung

3.1.2 Versicherungspflicht

3.1.3
Rentenrechtliche Zeiten

3.1.4
Renten

3.1.5
Rentenberechnung

3.1.6 Versorgungslücke

3.1.7
Steuerliche Behandlung der GRV

3.2
Private Vorsorge durch Lebens-/Rentenversicherungen, Versicherungsanlageprodukte und Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung

3.2.1
Grundlagen: Angebotsformen; Leistungsumfang; Beitrag; Antragsaufnahme; Versicherungsfall; Besonderheiten

3.2.2
Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge: Basisversorgung; Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (§§ 10a, 79 ff. des Einkommensteuergesetzes), Versicherungsanlageprodukte; Weitere Versicherungsprodukte

3.3
Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)

3.3.1
Grundlagen: Definition; Berechtigter Personenkreis; Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung; Gleichbehandlung; Unverfallbarkeit; Vorzeitiges Ausscheiden; Vorzeitige Altersleistung; Insolvenz des Arbeitgebers

3.3.2
Grundzüge der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse

3.3.3
Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen

3.3.4
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen

3.4
Gesetzliche und private Unfallversicherung

3.4.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen

3.4.2
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

3.4.3
Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung: Unfallbegriff und Geltungsbereich; Leistungsarten; Ausschlüsse; Besonderheiten

3.4.4 Versicherungssummen; Anpassung; Besonderheiten

3.4.5
Tarifaufbau und -anwendung

3.4.6
Antragsaufnahme: Versicherbare Personen; Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien

3.4.7 Versicherungsfall

3.4.8
Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen

3.5
Gesetzliche und private Krankenversicherung/soziale und private Pflegeversicherung

3.5.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen

3.5.2
Gesetzliche Krankenversicherung

3.5.3
Private Krankenversicherung: Bedarfsermittlung; Leistungsumfang; Beitragsermittlung; Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; Antragsaufnahme; Annahmerichtlinien; Versicherungsfall

3.5.4
Soziale und private Pflegeversicherung; Private Pflegezusatzversicherung

3.5.5
Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen

4. Sach-/Vermögensversicherung

4.1
Haftpflichtversicherung

4.1.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen; Haftungsgrundsätze

4.1.2
Leistungsumfang: Haftung/Deckung; Aufgaben; Versichertes Risiko; Zielgruppen; Versicherte Personen; Ausschlüsse

4.1.3 Versicherungssumme

4.1.4
Tarifaufbau und -anwendung

4.1.5
Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalte der Anträge; Annahmerichtlinien

4.1.6 Versicherungsfall

4.1.7
Besonderheiten

4.1.8
Steuerliche Behandlung der Beiträge

4.2
Kraftfahrtversicherung

4.2.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen; Haftungsgrundsätze

4.2.2
Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung: Aufgaben; Haftung/Deckung; Direktanspruch; Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung; Versicherte Personen; Ausschlüsse; Umweltschadenversicherung

4.2.3
Leistungsumfang der Fahrzeugversicherung: Kundennutzen; Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherte Sachen; Ersatzleistung; Ausschlüsse

4.2.4
Leistungsumfang der Fahrerunfallversicherung: Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherte Personen; Ausschlüsse

4.2.5
Leistungsumfang des Autoschutzbriefes: Versicherte Gefahren; Versicherte Personen; Ausschlüsse

4.2.6
Beitragsermittlung: Tarifierungsmerkmale; Tarifaufbau und -anwendung; Besonderheiten in der Kraftfahrtversicherung

4.2.7
Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien

4.2.8
Beginn des Versicherungsschutzes

4.2.9
Obliegenheiten

4.2.10 Versicherungsfall: Pflichten des Versicherungsnehmers; Schadenregulierung; Rückstufung

4.2.11
Besonderheiten

4.3
Hausratversicherung

4.3.1
Einführung; Bedarf

4.3.2
Leistungsumfang: Versicherte Sachen; Entschädigungsgrenzen; Versicherte Gefahren; Klauseln; Versicherte Schäden; Versicherte Kosten; Versicherungsort; Außenversicherung

4.3.3 Versicherungswert/Versicherungssumme

4.3.4
Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung

4.3.5
Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien

4.3.6 Versicherungsfall

4.3.7
Besonderheiten

4.3.8
Haushaltglasversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung

4.4
Gebäudeversicherung

4.4.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen

4.4.2
Leistungsumfang: Versicherte Sachen; Versicherte Gefahren und Schäden; Klauseln; Versicherte Kosten; Versicherter Mietausfall

4.4.3 Versicherungsformen

4.4.4
Entschädigungsleistung für Sachen

4.4.5
Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung

4.4.6
Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien

4.4.7 Versicherungsfall

4.4.8
Feuer-Rohbauversicherung

4.4.9
Besonderheiten

4.5
Rechtsschutzversicherung

4.5.1
Einführung: Bedarf; Zielgruppen

4.5.2
Leistungsumfang: Leistungsarten; Versicherte Personen; Geltungsbereich; Ausschlüsse

4.5.3
Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung

4.5.4
Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien

4.5.5 Versicherungsfall

4.5.6
Besonderheiten


Anlage 2 (zu § 4 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK" nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK" (BGBl. 2018 I S. 2496)



Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1) Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

1. Planung

1.1
Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.

1.2
Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.

1.3
Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.

2. Systematische Organisation

2.1
Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.

2.2
Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.

2.3
Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.

3. Anforderungen an die Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme

3.1
Diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, verfügen über die erforderliche Fachkompetenz auf dem Gebiet, das Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme ist.

3.2
Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.


Anlage 4 (zu § 7 Absatz 3) Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 Absatz 1 VersVermV für das Jahr ...


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung (BGBl. 2018 I S. 2498)