Artikel 1 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
B. v. 01.04.2019 BGBl. I S. 411
Berichtigung VersVermVEV2018Ber ... Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) ist wie folgt zu berichtigen: In § 9 ...
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