Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc.
Artikel 9 - Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit" (FAGuaÄndG k.a.Abk.)
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Maßstäbegesetzes und den Wortlaut des Finanzausgleichsgesetzes in der jeweils vom 1. Januar 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.