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Schlussformel - Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2525 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Geltung ab 01.12.2018; FNA: 603-19 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 1 Vorschrift zitiert
Geltung ab 01.12.2018; FNA: 603-19 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 1 Vorschrift zitiert
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek
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