Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2018 EEV § 14

§ 14 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 17. Februar 2015 (BGBl. I S. 146), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor der Nummerierung werden nach den Wörtern „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" die Wörter „und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" eingefügt.

2.
In Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „Übertragung und Entwertung" durch die Wörter „Übertragung, Entwertung und Verwendung" ersetzt.

3.
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen" werden durch die Wörter „Übertragung, Entwertung und Verwendung von Herkunftsnachweisen" ersetzt.

b)
Die Wörter „Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen" werden durch die Wörter „Übertragung, Entwertung und Verwendung von Regionalnachweisen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EEGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 18 EnLABG Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 17. Februar 2015 (BGBl. I S. 146), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549 ) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „vergüteten" die ...


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