Artikel 2 - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (StPOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2018 StVollzG § 110a

In § 110a Absatz 3 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 7 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, werden die Wörter „sowie die für die Einsicht in elektronische Akten" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StPOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 1 FixRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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