Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (EheRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2018 FamFG § 269

In § 269 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2635) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „§ 1 Abs. 4 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes" die Wörter „in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 EheRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EheRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 5 BWahlGuaÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird ...


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