Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2021 aufgehoben

Artikel 2 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und zur Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (ZustÜbBMJVV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2659 (Nr. 48); aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Geltung ab 03.12.2018; FNA: 402-41-4 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
|

Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2018 EU-VSchDG § 2

In § 2 Nummer 1 Buchstabe a des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 48 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird die Angabe „20 und 21" durch die Angabe „20, 21 und 22" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und zur Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ZustÜbBMJVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZustÜbBMJVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 6 EbAVUG Folgeänderungen
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 Buchstabe a wird ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed