Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2021 aufgehoben

Artikel 3 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und zur Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (ZustÜbBMJVV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2659 (Nr. 48); aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Geltung ab 03.12.2018; FNA: 402-41-4 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Dezember 2018 in Kraft.



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