Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SVZustBMVgV 2002)

V. v. 24.10.2002 BGBl. I S. 4334; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 53-4-18 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 5 Satz 4, des § 46 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 und des § 60 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1258) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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