Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.02.2022 aufgehoben
Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc.
Schlussformel - Verordnung zur Regelung der Nutzung von AIS-Anlagen auf nicht ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen nach § 60 Absatz 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (AISSeeV k.a.Abk.)