Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (4. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 DirektZahlDurchfV § 32b (neu), § 32c (neu)

Nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2018 (BAnz AT 28.09.2018 V1) geändert worden ist, werden folgende §§ 32b und 32c eingefügt:

 
§ 32b Flächen mit Miscanthus (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

Auf einer Fläche mit Miscanthus, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, ist

1.
der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen im ersten Jahr, in dem die Art angelegt wird, und

2.
der Einsatz mineralischer Düngemittel

verboten.

§ 32c Flächen mit Silphium perfoliatum (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

Auf einer Fläche mit Silphium perfoliatum, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, ist

1.
der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen im ersten Jahr, in dem die Art angelegt wird, und

2.
der Einsatz mineralischer Düngemittel

verboten."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 24.09.2019 BAnz AT 27.09.2019 V1
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2019 (BGBl. I S. 170 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) Abweichend von Absatz 3 ...