Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAVNB 2019 k.a.Abk.)

B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 229 (Nr. 7); Geltung ab 01.01.2019
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2019 GGAV 2002 § 1, § 2, Anlage

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 20. Februar 2019 (BGBl. I S. 124) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275),

2.
den am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568) und

3.
den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen - siehe Gefahrgut-Ausnahmeverordnung)

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Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer



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