Eingangsformel - Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung (WiPrüfVO)

V. v. 05.01.2004 BGBl. I S. 29; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Geltung ab 10.01.2004; FNA: 860-5-31 Sozialgesetzbuch
| |

Eingangsformel



Auf Grund des § 106 Abs. 4a Satz 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) der durch Artikel 1 Nr. 82 Buchstabe h des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed