Bekanntmachung der Neufassung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVNB 2019 k.a.Abk.)

B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 378 (Nr. 10); Geltung ab 01.01.2019
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2019 VKFV

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2274) wird nachstehend der Wortlaut der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung in der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Verordnung vom 2. August 2011 (BGBl. I S. 1714),

2.
den am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1886),

3.
den am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2294),

4.
den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)

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Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

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