Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht sowie der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (WAStGEGBek k.a.Abk.)

B. v. 12.04.2019 BGBl. I S. 496 (Nr. 13); Geltung ab 01.01.2019
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2019 WAStG § 3, WAStGEG Artikel 4

Gemäß § 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht nach seinem Artikel 5 am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind.

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