interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Artikel 1 EHV2030uaÄndV Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 3 und 4 werden wie folgt ersetzt: „§ 3 Nachweis der Erfüllung der ... a) Die Angaben zu den §§ 3 und 4 werden wie folgt ersetzt: „ § 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die ... (ABl. L 334 vom 31.12.2018, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung." 4. Die §§ 3 und 4 werden durch die folgenden §§ 3 bis 4 ersetzt: „§ 3 ... jeweils geltenden Fassung." 4. Die §§ 3 und 4 werden durch die folgenden §§ 3 bis 4 ersetzt: „§ 3 Nachweis der Erfüllung der ... §§ 3 und 4 werden durch die folgenden §§ 3 bis 4 ersetzt: „ § 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die ... verpflichtet, durch einen elektronischen Nachweis nachzuweisen, dass die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind. Der elektronische Nachweis muss von einem anerkannten Zertifizierungssystem ...
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