Zitierungen von § 16 EHV 2030

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EHV 2030 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EHV 2030 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 EHV 2030 Form und Inhalt des Antrags
... Die Befreiung nach § 16 Absatz 1 setzt einen Antrag des Betreibers bei der zuständigen Behörde auf Befreiung für den ...
§ 18 EHV 2030 Gleichwertige Maßnahme
... Während der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 unterliegt der Betreiber entsprechend seiner nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 getroffenen Auswahl ... der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 unterliegt der Betreiber entsprechend seiner nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 getroffenen Auswahl einer der nachfolgenden gleichwertigen Maßnahmen: 1. Zahlung ...
§ 19 EHV 2030 Ausgleichsbetrag (vom 25.02.2023)
... Während der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 hat der Betreiber für jedes Berichtsjahr einen Ausgleichsbetrag für ersparte Kosten des ... Jahre des jeweiligen Zuteilungszeitraums zugeteilt worden wäre, mit der Befreiung nach § 16 Absatz 1 fest. Veränderungen der Produktionsmenge gegenüber dem für die ...
§ 20 EHV 2030 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen (vom 25.02.2023)
... bis 2020 entspricht. (3) Die zuständige Behörde setzt mit der Befreiung nach § 16 Absatz 1 den Basiswert nach Absatz 2 sowie den jeweiligen Zielwert für jedes Kalenderjahr des ...
§ 21 EHV 2030 Erlöschen der Befreiung
... Befreiung nach § 16 Absatz 1 erlischt, wenn die Anlage in einem Berichtsjahr 25.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent oder ...
§ 22 EHV 2030 Öffentlichkeitsbeteiligung
... ihrer Internetseite bekannt: 1. die Namen der Anlagen, für die eine Befreiung nach § 16 beantragt wurde, 2. für jede dieser Anlagen die gleichwertige Maßnahme nach ...
§ 23 EHV 2030 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
... Für die Dauer der Befreiung nach § 16 gilt die Pflicht zur Emissionsberichterstattung nach § 5 des ... gilt. Abweichend von Satz 1 sind Anlagen, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert haben, von der Pflicht zur ... (3) Bestimmt der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert hat, Berechnungsfaktoren eines ... eines Gleichwertigkeitsnachweises befreit. (4) Für die Dauer der Befreiung nach § 16 ist der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 ... nach § 16 ist der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert hat, von der Pflicht zur ... Absatz 4 der Monitoring-Verordnung befreit. (5) Für die Dauer der Befreiung nach § 16 ist der Betreiber der Anlage von der Pflicht zur Mitteilung der Aktivitätsraten nach dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Artikel 1 EHV2030uaÄndV Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030
... nach § 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes eingereicht hat." 7. § 16 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Ausgeschlossen ist eine Befreiung von der Pflicht ...


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