Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Artikel 1 EHV2030uaÄndV Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 ... der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik § 8b Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage Abschnitt 5a Einzelheiten zur ... erfolgen." 5. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „§ 8a Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am ... 1 der EU-Zuteilungsverordnung - erst bis zum nächsten 31. März mitteilen. § 8b Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage Sofern mindestens eine der in ... Behörde das Datum mitteilen, ab dem diese Bedingung vorlag." 6. Nach § 8b wird folgender Abschnitt 5a eingefügt: „Abschnitt 5a Einzelheiten zur ...
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