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Bekanntmachung - Bekanntmachung nach Artikel 11 Abs. 2a des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes (SchAnpGBek k.a.Abk.)

B. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 4023
Geltung ab 31.12.1998; FNA: 9512-19/1-1 Schiffssicherheit

Bekanntmachung



Auf Grund des Artikels 11 Abs. 2a des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860) wird bekanntgemacht, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die notifizierten Artikel 6 bis 10 dieses Gesetzes entschieden hat, die Tonnagesteuer und die 40%ige Nichtabführung der von Seeleuten zu entrichtenden Lohnsteuer durch die Reedereien (Arbeitgeber) als mit dem EG-Vertrag, insbesondere dessen Artikel 92 Abs. 3 Buchstabe c, vereinbar anzusehen (Schreiben des Generalsekretärs der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 1998 - an den Bundesminister des Auswärtigen - S­G(98)D/11575 -).