Artikel 3 - Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (BefREÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2019 VkBkmG § 1, § 3

Das Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden das Semikolon und der Satzteil nach dem Semikolon gestrichen.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird Absatz 1 und die Wörter „Andere vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgesetzte oder genehmigte" werden durch die Wörter „Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgesetzten oder genehmigten" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird Absatz 2.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BefREÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefREÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 3 VkBkmMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754 ) geändert worden ist, und 2. das Gesetz über vereinfachte Verkündungen ...


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