Artikel 4 - Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (BefREÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Juni 2019 BGebRAG Artikel 4

Artikel 4 Absatz 113 Nummer 2 und 3 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BefREÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefREÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 BefREÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. September 2019 in Kraft. (2) Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2021 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 3 VSchDGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754 ) geändert worden ist, wird ...


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