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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze (BWahlGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2019 FamFG § 309


 
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BWahlGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 3 FixRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juni 2019 (BGBl. I S. 834 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...