(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. November 2020 in Kraft.
(2) Die
Artikel 2 und
4 treten am 5. August 2019 in Kraft.
(3) Am 1. November 2019 treten in Kraft:
- 1.
- in Artikel 1 § 25 des eID-Karte-Gesetzes,
- 2.
- Artikel 3.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626