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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVGAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Evaluierung



Die durch dieses Gesetz geschaffenen Vorschriften sind insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der im Anhang festgesetzten Fallpauschalen über einen Zeitraum von vier Jahren zu evaluieren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung bis zum 31. Dezember 2024 zu veröffentlichen.