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Artikel 2 - Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVGAnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2019 FamFG § 277

In § 277 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist, wird die Angabe „3 Euro" durch die Angabe „4 Euro" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VBVGAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VBVGAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 2 2. AusrPflDVG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... 2587), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) und Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Tatsachen ...