Die
Bewachungsverordnung vom
3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Nummer 3 wird die Angabe „§ 7 Nummer 4 bis 6" durch die Angabe „§ 7 Nummer 5 bis 7" ersetzt.
- 2.
- In § 22 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „Satz 2 und Absatz 4" durch die Angabe „Satz 2 oder Absatz 4" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juni 2019.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier