Nach
Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom
22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu dem vorbezeichneten Gesetz erforderlichen beihilferechtlichen Anzeigen bei der Europäischen Kommission am 27. Februar 2019 erfolgt sind. Das Gesetz ist damit in der Hauptsache und vorbehaltlich
Artikel 7 Absatz 2 und 3 des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft getreten.